Aktien können hinsichtlich viele Merkmale / Eigenschaften unterschieden werden. Eine Form der Unterscheidung ist bei der Einteilung der Übertragbarkeit gegeben. Hierbei wird bei Aktien zwischen Inhaber-, Namen-, sowie vinkulierten Namensaktien unterschieden.
Namensaktien stellen neben den Inhaberaktien die zweite große Form der Übertragbarkeit dar. Prozentuell gesehen ist ihre Bedeutung jedoch wesentlich geringer als jene der Inhaberaktien. Dies liegt vor allem an den Formalitätenerfordernissen bei der Übertragung.
Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt handelt es sich bei Namensaktien um Aktien welche auf den Namen einer Person lauten. Diese können dabei auf eine natürliche oder juristische Person lauten. Die Inhaber von Namensaktien müssen sich ins Aktienbuch der Gesellschaft eintragen lassen. Nur wer im Aktienbuch eingetragen ist, darf über die Rechte und Pflichten von Namensaktien, welche normalerweise den herkömmlichen Aktienrechten, -pflichten entsprechen, verfügen. Im Falle einer Übertragung bzw. eines Eigentümerwechsels ist dies mit einigem Aufwand verbunden. Der bisherige Aktionär muss zuerst aus dem Aktienbuch gelöscht werden, gleichzeitig bzw. erst danach kann der neue Eigentümer eingetragen werden.
Namensaktien eigenen sich vor allem für Unternehmungen, welche nicht auf einen raschen Handel ihrer Anteilsscheine über die Börse aus sind. In der Regel handelt es sich hierbei um Familienbetriebe, welche meist einen sehr geringen free float aufweisen, sowie wo vor allem das Unternehmen / in manchen Fällen auch der Staat, Interesse daran hat zu wissen, wer gerade Anteilseigner am Unternehmen ist.
Die stärkste Ausprägung der Übertragungsbestimmungen weißen vinkulierte Namensaktien auf. Hierbei ist neben den herkömmlichen Erfordernissen bei einem Eigentümerwechsel bei Namensaktien zusätzlich noch die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich. Somit kann die Gesellschaft maßgeblich über die Eigentümerstruktur des Unternehmens bestimmen.
Neben den Namensaktien gibt es noch Inhaberaktien. Ihren großen Vorteil gegenüber Namensaktien liegt darin, dass ihre Übertragung an keine bestimmten Formvorschriften gebunden ist. Dadurch eigenen sie sich besonders gut für den Handel an den Börsen. Die Rechte und Pflichten werden durch den Verkauf/Kauf von Aktien ganz einfach auf die Vertragspartei übertragen.