Bei der Zerlegung des Grundkapitales kann zwischen Nennwert und Stückaktien unterschieden werden. Rechtlich ist es sogar möglich, beide Aktientypen nebeneinander auszugeben. Nennwert und Stückaktien sind im Grunde ident. Nur deren Berechnung ist anders.
Bei den Nennwertaktien wird zuerst ein Nennwert der jeweiligen Aktien bestimmt. Zum Beispiel kann der Nennwert 10 betragen. Bei einem Grundkapital von 100 würden somit 10 Aktien mit einem Nennwert von je 10 begeben werden.
Bei den Stückaktien wird der Ansatz lediglich anders gewählt. Hier wird den Aktien kein Nennwert zugesprochen sondern es wird ganz einfach festgelegt wie viele Aktien – Stückaktien ausgegeben werden. Nimmt man hier wieder ein Grundkapital von 100 an und geht man davon aus, dass insgesamt 10 Stückaktien ausgegeben werden, hätte man wiederrum einen theoretischen Wert von 10. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit werden Stückaktien oftmals gerne als unechte bzw. nennwertlose Aktien bezeichnet. Im Grunde verfolgen beide Aktiengattungen dasselbe Ziel.
In der Praxis kann das Grundkapital aus Nennwert- sowie Stückaktien bestehen. Würde man das Beispiel fortsetzen und die Hälfte des Grundkapitals (somit je 50) in Nennwertaktien ausgeben und die andere in Stückaktien könnte das Ergebnis wie folgt aussehen: Nennwertaktie von 10 = 5 Nennwertaktien zu 10, sowie Stückaktien (insgesamt 5 Stück) = 50/5 = 10. Das Grundkapital wäre somit auf 5 Nennwertaktien mit einem Nennwert von 10 sowie 5 Stückaktien, welche einen berechnen Nennwert von 10 hätten aufgeteilt.
Welche Form, bzw. welche Kombination der Formen ein Unternehmen wählt ist jedem selbst überlassen. Im Endeffekt ist es vollkommen egal, ob ein Unternehmen Stück, oder Nennwertaktien begibt.
Neben den Nennwert und Stückaktien kann das Grundkapital auch noch in Quotenaktien unterteilt werden. Diese Form der Zerlegung des Grundkapitals ist eher unüblich, kann jedoch vorkommen. Bei den Quotenaktien verbriefen diese eine bestimmte Quote am Grundkapital z.B. 10%. Hierbei wäre der Besitzer dieser Quotenaktie 10%-iger Eigentümer am Unternehmen. Ob es Quotenaktien gibt und mit welcher Quote diese ausgestattet sind, ist dem Unternehmen überlassen. In der Regel werden jedoch Stück- oder Nennwertaktien bevorzugt.